1. Schlüssel für die Sporthalle
  2. Ordnung der Sportgeräte in den Geräteräumen
  3. Benutzung der Küche und Müllentsorgung bei Veranstaltungen

1. Schlüssel für die Sporthalle
Ein Schlüssel für die Sporthalle bekommt nur die Person der einen Schlüssel zum trainingsbetrieb benötigt.
Zudem muss in der Geschäftsstelle dafür ein Schlüsselvertrag Unterschrieben werden und ein Pfand von 30 Euro hinterlegt werden.

2. Ordnung der Sportgeräte in den Geräteräumen
Sportgeräte müssen vor der Benutzung auf Schäden überprüft werden. Beim Mängel muss die Geschäftsstelle davon schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
Nach jeder Benutzung muss das Sportgerät Ordnungsgemäß zurückgestellt werden.

3. Benutzung der Küche und Müllentsorgung bei Veranstaltungen
In der Sporthalle verfügen wir über keine eigenen Mullcontainer zur Entsorgung von angefallenem Müll. Der Müll in den Müllbehältern auf der Tribüne wird täglich durch den Reinigungsdienst entsorgt.

Fällt aber (z.B. bei Veranstaltungen) mehr Müll, vor allem in der Küche an, so ist dieser Müll selbständig zu entsorgen:
Nehmt den Müll bitte entweder mit nach Hause oder entsorgt ihn in den großen Müllcontainern am Sportplatz.

Das Belassen des Mülls in den Müllkörben in der Küche ist keine Lösung: Der Putzdienst hat keinen Schlüssel für die Küche und kann daher den Müll dort nicht entsorgen.

2. Hallenordnung

Für die Mehrzwecksporthalle in Sutthausen

  • I Zweck der Hallenordnung

1. Die Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Sporthalle in Sutthausen. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Besuchers bzw.. Benutzers.

2. Mit dem Betreten der Sporthalle erkennt der Besucher die Hallenordnung an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten. Hallenordnung eingehalten wird.

  • 2 Nutzungsrechte

1 Die Sporthalle wird während der Trainingszeiten ausschließlich durch den seitlichen Sportlereingang betreten und verlassen.

2. Die Endzeiten sind unbedingt einzuhalten, da jede Überschreitung der Stunde eine Verkürzung der nachfolgenden Gruppe mit sich zieht.

3. Besucher die während des Trainings zuschauen möchten, müssen dieses von der Tribüne aus tun. Der Aufgang zur Tribüne sollte nur über den linken Aufgang (vom Sportlereingang aus gesehen) geschehen und nicht durch das Foyer.

  • 3 Verhalten in der Sporthalle

1. Die Besucher der Sporthalle sollen sich so verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden

2. Die Sporthalle darf nur mit zweckentsprechender Sportkleidung und mit absatz- und stollenlosen, abriebfesten Turnschuhen betreuten werden. Turnschuhe, die als Straßenschuhe benutzt werden, sind für die Halle nicht zulässig. Dies gilt auch für die Sommermonate! Bei Zuwiderhandlungen entscheidet der Übungsleiter/in/, ob in socken oder Barfuß teilgenommen werden kann.

Insbesondere nicht gestattet ist:

  • Die Mitnahme von Taschen und Straßenbekleidung in der Halle.
  • Das Rauchen in sämtlichen Räumen.
  • Das Mitbringen von Tieren.
  • Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter.
  • Das Abstellen von Fahrräder, Roller und Motorfahrzeugen in den Räumen der Sporthalle.
  • Das Anbringen von Aufkleber, Wandmalereien und das plakatieren.
  • Radsport und lnline Skating.

2.1 Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

3. Für das Wechseln der Kleider sind die vorhandenen Garderoben zu benutzen. Der Zutritt zu den Umkleideräumen ist nur den aktiv am Sportbetrieb teilnehmenden Personen, Sonderregelungen müssen mit dem

4. Spiel- und Sportgeräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind nach Beendigung der vereinbarten Benutzungsdauer zurückzugeben bzw. Groß- und Kleingeräte an exakt den Platz zurückzulegen. von dem sie genommen wurden.

5. Beschädigte Geräte oder Gegenstände müssen unverzüglich dem Vorstand/Geschäftsstelle gemeldet werden.

6. Die Hülsenabdeckungen des Sportbodens dürfen nur mit dem dafür vorhandenen "Sauge/' geöffnet werden.

7. Nach Verlassen der Räume hat der/die Übungsleiter/Benutzer/in dafür zu sorgen, dass die Türen, Fenster, verschlossen werden.

8. Beim Verlassen der Sporthalle sind die Außentüren, insbesondre der Sportlereingang, zu schließen.

9. Bei Störfällen ist unverzüglich die Geschäftsstelle zu informieren.

10. Die Geräte- und Technikräume dürfen nicht von Kindern unbeaufsichtigt betreten werden.

11. Fluchtwege und Notausgänge dürfen nie zugestellt werden oder zur Belüftung offen stehen!

12. Das Aufstellen und Abbauen der Turmgeräte hat unter größter Schonung von Boden, Seitenwänden und Geräten zu erfolgen. Bänke dürfen nicht von einer Person durch die Halle gezogen werden. Alle Sportgeräte dürfen nur von eingewiesenen Personen benutzt/aufgebaut werden.

13. Mitgebrachte, improvisierte Sportgeräte bedürfen vor der Erstbenutzung der Zustimmung des Vorstandes.

14. Bei mutwilligen Fehlarlarmauslösungen wird ein Bußgeld erhoben. Alle weiteren Kosten z.b der Feuerwehr, Polizei etc. gehen zu bzw. dessen Erziehungsberechtigten

  • 4 Haftung- und Schadensersatzansprüche werden vom RWS nicht anerkannt. Es wird dringend empfohlen, Geld und zu Hause zu lassen.
  • 5 Aufsicht

1. Beim Training und bei Veranstaltungen muss eine verantwortliche Übungsleitung anwesend sein.

Sie ist für die reibungslose Durchführung des Sportbetriebes verantwortlich und hat die Spiel- und Sportgeräte vor Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich dem Vorstand/Geschäftsstelle zu melden. Schadhafte Anlag6n, Geräte und dergleichen dürfen nicht benutzt werden.

2. Der Vorstand und die Übungsleiter/innen des RWS sind berechtigt, Besucher, die gegen die Hallenordnung verstoßen und die gegebenen Anweisungen missachten, aus der Sporthalle zu weisen. Wird eine solche Aufforderung nicht befolgt, muss mit Erstattung einer Strafanzeige gerechnet werden. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Vorstandes oder der Übungsleiter/innen des RWS wiederholt missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden

  • 6 Technik der Sporthalle

Die komplette Steuerung der Halle wird im Regieraum vorgenommen. Es dürfen nur eingewiesene Personen die Steuerung der verschiedenen Einrichtungen übernehmen. insbesondere beim Ablassen von Toren und des gleichen, muss oberste Sorgfalt gelten, damit keine Personen zu Schaden kommen.

2. Steuerung in den Nassräumen

Auf die Steuerung kann kein Einfluss genommen werden. Bei Störungen muss der Vorstand/Geschäftsstelle informiert werden

3. Steuerung der Heizungsanlage Auf die Steuerung kann kein Einfluss genommen werden. Bei Störungen muss der Vorstand/Geschäftsstelle informiert werden

Mit der Inanspruchnahme der Sporthalle erkennt jeder Nutzer diese Hallenordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.

(Änderungen vorbehalten)

 

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