Mannschaftszuschüsse
Mannschaftsfeiern (wie z.B. Weihnachtsfeiern) unterstützt der Verein einmal jährlich mit einem festen Betrag von x Euro. Die Auszahlung dieses Zuschusses erfolgt über den Kassenwart des Vereins. Wendet Euch also in diesem Fall direkt an ihn.

Buchung von Hallenzeiten
Neben den regulären Trainingszeiten können an Wochenenden zusätzliche Hallenzeiten für Veranstaltungen, Turniere etc. gebucht werden. Die Verfügbarkeit ist dabei abhängig von der sonstigen Belegung der Halle durch die Stadt Osnabrück. Die Buchung von Zeiten übernimmt zentral unsere Geschäftsstelle, so dass Ihr Euch am besten direkt an diese wenden könnt.

Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des RW Sutthausen hat ihren Sitz direkt an der Sporthalle und ist für die meisten Verwaltungsangelegenheiten der erste Ansprechpartner.
Persönlich ist die Geschäftsstelle zu den üblichen Öffnungszeiten (s. Internet) sowie darüber hinaus immer per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Sportplatz: Tore
Die Tore am Sportplatz sind nach dem Trainingsbetrieb immer wieder sicher an den dafür vorgesehenen Plätzen abszustellen und anzuschließen.
Durch das Anschließen wird nicht nur eine unbefugte Benutzung der Tore verhindert, sondern diese auch vor einem Umkippen und somit einem Gefährden der Sportler gesichert. Die Stellplätze für die Tore sind wie folgt:

Corona

Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich mir auch im Sportverein ein negatives Testergebnis bescheinigen lassen?

Ja, wenn im Sportverein ein solcher Test entweder durch entsprechend qualifiziertes Personal oder von der/dem Zu-testenden selbst unter Aufsicht durchgeführt wird, kann ein negatives Ergebnis bescheinigt werden. Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und den Verein der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten. Im Falle eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt.

Hier finden Sie ein Muster, das Sie verwenden oder als Vorlage nutzen können:
» Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2

Wer darf einen Test bei meinem Verein beaufsichtigen bzw. das Ergebnis bescheinigen?
Beaufsichtigen und das Testergebnis bescheinigen können jeweils vom Sportverein autorisierte Personen. Diese müssen von jedem Verein vor Ort bestimmt werden. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kontrolle bereits beim Zugang auf das Vereinsgelände erfolgt und der Test in einer ausreichend geschützten Umgebung (z.B. in einem Zelt) erfolgt.

Was genau bedeutet unter Aufsicht? Worauf muss geachtet werden?
Unter Aufsicht bedeutet, dass von der jeweils zur Aufsicht bestimmten und zur Ausstellung eines Nachweises führenden Person bestätigt werden kann, dass
1. ein geeigneter Test verwendet wurde,
2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,
3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.
Der Sportverein muss also sicherstellen, dass die Aufsichtsperson in die Durchführung des Tests entsprechend der Gebrauchsanweisung eingewiesen wurde.
Über die beim Antigen-Selbsttest zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Beipackzettel) erhalten die Anwendenden neben Ausführungen zur korrekten Anwendung auch Präventionsinformationen. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise und Anweisungen zu den Maßnahmen, die bei positivem, negativem oder unklarem Ergebnis getroffen werden müssen. Sie enthalten auch Hinweise zur Möglichkeit eines falsch positiven oder falsch negativen Ergebnisses sowie den Hinweis, dass ohne vorherige Konsultation des Arztes keine medizinisch wichtigen Entscheidungen getroffen werden dürfen. Damit muss auch das den Test beaufsichtigende Personal vertraut sein.

 

 

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